Rechtsprechung
RG, 13.11.1918 - V 813/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Sind Altarkerzen in katholischen Kirchen dem Gottesdienste gewidmete Gegenstände im Sinn des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB.? 2. Ist zur Vollendung des Verbrechens gegen § 243 Abs. 1 Nr. 1 erforderlich, daß der Dieb mit seiner Beute die Kirche verlassen hat?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 53, 144
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Das wird bestätigt durch die Entscheidung RGSt 53, 144.Der Eigentümer konnte seine Herrschaftsgewalt durch die von ihm angestellten zugriffsbereiten Wächter noch unmittelbar ausüben, hatte also seine Sachherrschaft noch nicht eingebüßt, Hierin und nicht in der Tatsache der Beobachtung liegt der wirkliche Grund für diese Entscheidung, die deshalb auch mit der in RGSt 52, 75 und 53, 144 vertretenen Rechtsmeinung durchaus vereinbar ist.
Ein derart allgemeiner Grundsatz ist indessen mit den Entscheidungen RGSt 52, 75 und 53, 144 nicht mehr in Einklang zu bringen.
- BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74
Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB: …
Ob sich an der Begründung neuen Gewahrsams durch den Täter selbst dann nichts ändert, wenn dieser nicht die geringste Möglichkeit hat, mit seiner Beute zu entkommen, etwa weil er beobachtet und in das Gebäude, in dem er gestohlen hat, eingeschlossen worden ist (RGSt 53, 144, in BGHSt 16, 271 zustimmend in Bezug genommen), mag dahinstehen. - BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65
Kirchendiebstahl, Diebstahl und Hehlerei - Begriff "dem Gottesdienst gewidmeter" …
Hierher gehören nicht nur die im kirchenrechtlichen Sinn geweihten und für gottesdienstliche Verrichtungen bestimmten Gegenstände wie Altäre, Kelche oder Monstranzen samt Schmuck und Zubehör (…vgl. RG GA 67, 444; RGSt 53, 144; Wesenberg, Strafrechtlicher Schutz der geheiligten Gegenstände 1912 S. 60; Forsthoff, Res sacrae AöR Bd. 31 NF S. 209, 218), hierunter fallen vielmehr auch in der Kirche aufgestellte, angebrachte oder aufbewahrte Gegenstände der religiösen Verehrung (vgl. Schwarz/Dreher, StGB 280 Aufl. § 243 Anm. 1). - BGH, 28.09.1956 - 5 StR 236/56
Rechtsmittel
Auch wenn ein Diebstahl vom Eigentümer oder von anderen, die zu seinen Gunsten einzuschreiten gewillt sind, beobachtet wird, ist es nicht ohne weiteres ausgeschlossen, daß der Dieb zunächst eigenen Gewahrsam begründet (RGSt 52, 75; 53, 144[145]). - BGH, 15.05.1957 - 2 StR 187/57
Rechtsmittel
Soweit die Wegnahme des Fahrrades in Betracht kommt, ist darauf hinzuweisen, daß es weitgehend von der tatrichterlichen Würdigung abhängt, ob die Handlung nur versucht oder bereits vollendet gewesen ist (vgl RGSt 52 S 75, 76; RGSt 53, 144).